Beiträge an Vereine für das Jahr 2027
10 Agosto 2026 •
1 min
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Ordentliche Beiträge Die Gemeinde Welsberg-Taisten stellt Beiträge für die ordentliche Jahrestätigkeit von Vereinen und Organisationen in folgenden Bereichen zur Verfügung: Kultur, Kultus, Sport, Familie/Jugend/Senioren/Soziales, Tourismus, Zivilschutz. Ordentliche Beiträge sind Zuwendungen für die Tätigkeit des Vereines, für Mieten, für die ordentliche Instandhaltung von Vereinslokalen und Lagerräumen sowie für kleinere Ankäufe (z.B. EDV-Geräte, Sportbekleidung, Materialien zur Ausübung der Tätigkeit usw.). Investitionsbeiträge Investitionsbeiträge sind Zuwendungen für den Ausbau oder die Vervollständigung von Bauten sowie den Ankauf von Inneneinrichtung und größeren Maschinen/Geräten. Es werden Ankäufe in Betracht gezogen, die eine tatsächliche Notwendigkeit und Dringlichkeit aufweisen, um die satzungsmäßigen oder gemeinnützigen Ziele erreichen zu können. Weiters haben jene Ankäufe Vorrang, die unter dem technischen Aspekt als zweckmäßig erscheinen. Für die Beitragsansuchen verwenden Sie bitte die untenstehenden Vordrucke. Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt, samt Unterlagen, innerhalb 30. September 2026 eingereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass jene Ansuchen, die erst NACH diesem Termin eingereicht werden, nur im Rahmen der verfügbaren Geldmittel bzw. im Jahr 2028 berücksichtigt werden können. Im Frühjahr 2027 werden die Beitragsempfänger mit einem Schreiben über die Genehmigung und die Höhe des Beitrages informiert. Daraufhin erfolgt die Auszahlung Beihilfegesuch für Investitionen Beihilfegesuch für die ordentliche Tätigkeit 2027
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Nota di Trasparenza: Questo articolo è stato elaborato da un sistema di Intelligenza Artificiale basandosi sulla fonte originale: Comune di Borgata Monguelfo-Tesido.
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